Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Ein besonderes Jahr 2020 liegt hinter uns – das vergangene Jahr wird in vielerlei Hinsicht in Erinnerung bleiben, wahrlich ein historisches Jahr mit einer epochalen Krise. Das Infektionsgeschehen mit Testungen und Quarantäneregelungen bis hin zu Ausgangsbeschränkungen und einem 2. Lockdown, der nun bis Ende Januar 2021 verlängert wurde, brachte nicht vorstellbare Veränderungen mit sich. Nach wie vor sind trotz begonnener Impfungen Einschränkungen und immer neue Herausforderungen für unser Zusammenleben auf der Tagesordnung. Trotz all dem konnten Sie hoffentlich über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel im Kreis Ihrer Familie ausspannen und besinnliche Tage verbringen. Ich wünsche Ihnen allen ein friedvolles und vor allen Dingen gesundes neues Jahr.
Geplanter Kalksteinabbau bei Bölgental –
Auslegung der Antragsunterlagen vom 16. Dez. 2020 bis 15. Januar 2021
Übersicht Winter-Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. Januar bis 31. Januar 2021
Corona-Verordnung vom 30.11.2020 in der ab 18.01.2021 gültigen Fassung
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen ab 11.01.2021
Corona-Verordnung Absonderung vom 10. Januar 2021
Wann muss ich in Quarantäne oder Isolation?
Corona-Verordnung - Einreise Reiserückkehrer in der ab 17. Januar 2021 gültigen Fassung
Regelungen in den Kindergärten zum 2. Lockdown
Informationen des Landratsamts Schwäbisch Hall
Einschätzung der aktuellen Lage in Baden-Württemberg / Ministerium für Soziales und Integration BW
Information des Robert-Koch-Instituts zur Risikoeinschätzung und den Risikogebieten
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